Was hat sich geändert?
Übersicht der wesentlichen Anpassungen unserer Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen seit der ersten Fassung von 2004.
Stand 23.05.2026 — aktuelle Fassung
Rechtlich nachgebessert, inhaltlich unverändert. Die zugrunde liegende Geschäftslogik (Hardware-Lieferung, Software-Nutzungsrechte) bleibt bestehen.
- §9 Schadensersatz: Ausdrückliche Ausnahmen für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Garantieübernahmen sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz ergänzt. Die verkürzte Verjährungsfrist von einem Jahr gilt für diese Ansprüche nicht.
- §11 Gewährleistung: Die 12-Monats-Frist wurde klargestellt: sie gilt nicht für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden, Garantieübernahmen oder nach dem Produkthaftungsgesetz; dort greifen die gesetzlichen Fristen.
- §12 Ausfuhrbestimmungen: Verweise auf die US-Exportkontrollgesetzgebung entfernt — wir liefern keine US-regulierten Komponenten. Geltende EU- und deutsche Exportvorschriften bleiben unberührt.
- §14 Sonstiges: Übertragungen von Rechten und Pflichten benötigen nicht mehr die Schriftform (Unterschrift), sondern Textform nach § 126b BGB — eine E-Mail genügt.
Stand 01.04.2025
Aufnahme von §6 Zahlungsverrechnung: runlevel3 darf eingehende Zahlungen nach eigenem Ermessen auf bestehende Forderungen anrechnen, in der Regel auf die jeweils älteste offene Forderung. Sonstige inhaltliche Anpassungen.
Stand 16.08.2010
Erste größere Überarbeitung gegenüber der Erstfassung von 2004: Anpassung an die zwischenzeitliche BGB-Rechtsprechung (Schuldrechtsmodernisierung), präzisierte Software-Klauseln, ergänzte Haftungs- und Gewährleistungsregelungen.
Stand 01.08.2004
Erstfassung der AGB der runlevel3 GmbH.